Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 06.10.2026
Die Hotel Stadt Tuttlingen MSC GmbH ist sehr daran interessiert, dem Kunden eine professionelle Dienstleistung anzubieten. Dafür ist es notwendig, klare Regeln und Regelungen zwischen unseren Kunden und dem Hotel zu vereinbaren, um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen.
1. Geltungsbereich:
1.1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Beherbergungsvertrag). Der Begriff „Beherbergungsvertrag“ beinhaltet alle Begriffe, die in Zusammenhang mit der Buchung eines oder mehrerer Hotelzimmer einhergehen.
1.2. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur in Absprache und in schriftlicher Bestätigung durch die Hotel Stadt Tuttlingen MSC GmbH.
2. Vertragsschluss: Mit der Annahme einer schriftlichen (E-Mail), telefonischen oder persönlichen Buchung und der Zustellung der Buchungsbestätigung ausnahmslos per E-Mail kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Kunden und der Hotel Stadt Tuttlingen MSC GmbH zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage dieses Vertrages.
3. Gesamtschuldnerische Haftung: Schließt ein Dritter für einen Gast oder einen Auftraggeber einen Vertrag ab, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
4. Leistungen:
4.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten Preise bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
5. Check-in / Check-out:
5.1. Die Hotelzimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des bestätigten Zimmerpreises in Rechnung stellen und ab 18:00 Uhr 100% des bestätigten Zimmerpreises.
5.2. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, hat der Gast keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6. Preisangaben: Alle unsere Preise sind in Euro (€) und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer der Bundesrepublik Deutschland.
7. Zahlungsbedingungen: Die Rechnung ist vor Ort in bar, per EC, Maestro, Master Card, VISA oder American Express zu begleichen. Debitoren-Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug fällig.
8. Stornierung einzelner Hotelzimmer: Die nachfolgenden Bedingungen gelten sowohl für die Stornierung als auch bei No-Show (nicht Inanspruchnahme) für den gesamten Buchungszeitraum, sowie im Falle verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise.
8.1. Kostenlose Stornierung von 1 Zimmer bis spätestens um 23:59 Uhr am Vortag der Anreise.
8.2. Kostenlose Stornierungen von 2 bis 4 Zimmern bis 48 Stunden vor Anreise.
8.3. Kostenlose Stornierungen von 5 bis 10 Zimmern bis 1 Woche vor Anreise.
8.4. Kostenlose Stornierungen von 11 bis 20 Zimmern bis 3 Wochen vor Anreise.
8.5. Kostenlose Stornierungen ab 21 Zimmern bis 4 Wochen vor Anreise.
8.6. Stornierung nach diesen genannten Zeiträumen, NO-Show:
100% des bestätigten Zimmerpreises für den gesamten Buchungszeitraum.
9. Stornierung bei Kontingenten oder Buchungen ab 21 Zimmern:
9.1 Änderungen oder Stornierungen bringen Ausfälle, die wir nicht allein tragen können.
Stornierungen von Gruppenreservierungen oder Kontingentreservierungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich bei uns eingehen.
Bis 4 Wochen vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei.
Bei späteren Stornierungen stellen wir 100% des Zimmerpreises für den gesamten Aufenthalt in Rechnung.
Bei No-Show oder Reiseabbruch werden 100% des Zimmerpreises für den gesamten Buchungszeitraum berechnet.
10. Anzahlung bei Kontingenten: Die Hotel Stadt Tuttlingen MSC GmbH behält sich das Recht vor, bei Kontingentsbuchungen eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages in Rechnung zu stellen. Diese Vorauszahlung wird spätestens 10 Tage vor Inanspruchnahme der Reservierung fällig.
11. Nicht beanspruchte Leistungen:
Die im Vorfeld definitiv gebuchten oder auch namentlich gebuchten Zimmer werden zu 100% in Rechnung gestellt, auch wenn diese vor Ort nicht vom Gast bezogen werden. Beispiel: spätere Anreise/ frühere Abreise. Dasselbe gilt für vor Ort gebuchte Dienstleistungen wie Halbpension, Buffets oder Gruppenmenüs.
12. Rücktrittsrecht der Hotel Stadt Tuttlingen MSC GmbH:
Die Hotel Stadt Tuttlingen MSC GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn:
a) Höhere Gewalt oder andere von der Hotel Stadt Tuttlingen MSC GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
b) Die Durchführung des Vertrages den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Hotel Stadt Tuttlingen MSC GmbH nachhaltig beeinträchtigen kann, soweit dies nicht vom Hotel zu vertreten ist und nach Vertragsabschluss eingetreten bzw. der Hotel Stadt Tuttlingen MSC GmbH bekannt geworden ist.
13. Haftung des Hotels:
Die Hotel Stadt Tuttlingen MSC GmbH haftet – vorbehaltlich Ziffer 13.1 – nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansprüche müssen umgehend beim Hotel geltend gemacht werden, andernfalls gelten sie als verwirkt.
13.1. Die Hotel Stadt Tuttlingen MSC GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
13.2. Für sonstige Schäden haftet die Hotel Stadt Tuttlingen MSC GmbH nur in Fällen von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
13.3. Der Gast haftet für alle Schäden am und im Hotel, die er wenigstens fahrlässig verursacht.
13.4. Die Hotel Stadt Tuttlingen MSC GmbH übernimmt keine Haftung für abhandengekommene bzw. von dritter Seite entwendete oder beschädigte Gegenstände des Gastes.
Punkt 13.2. bleibt hiervon unberührt.
14. Rauchen:
Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor, eine Strafgebühr in Höhe von 250 € anzusetzen.
Bei Kollateralschäden haftet der Gast im vollen Umfang.
15. Haustiere:
Haustiere sind nur in Absprache mit dem Hotel erlaubt.
16. Gerichtsstand:
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der Hotel Stadt Tuttlingen MSC GmbH ist die Stadt Tuttlingen.
17. Schlussbestimmungen:
Es gilt ausnahmslos bundesdeutsches Recht.